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18. März 2024

Blamage durch von ÖVP, Neos, Grünen beschlossene Resolution

Der Bau-Ausschuss des NÖ Landtages beschloss einstimmig, dem Landtag über eine vom Gemeinderat mit den Stimmen von ÖVP, Neos und den Grünen beschlossene Resolution an den NÖ Landtag betreffend Änderung der Bauordnung nicht zu berichten. Als Gründe nannte er auch verfassungsrechtliche Bedenken und die Gefahr, dass restriktive Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes unterlaufen werden.

Die NÖ Bauordnung bietet seit 2014 die Möglichkeit, Gebäude im Bauland mit einem Feststellungsbescheid vor einem Abbruch zu schützen, wenn diese Gebäude ursprünglich eine Baubewilligung aufgewiesen haben, von dieser jedoch vor mehr als 30 Jahren ohne baubehördliche Beanstandung abgewichen wurde und nicht neuerlich bewilligt werden kann. Dieser gesetzliche Schutz tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft. Eigentümer von nicht der Baubewilligung entsprechenden alten Gebäuden erhielten damit für einen Zeitraum von 10 Jahren die Möglichkeit, diese Gebäude mittels Antrags auf einen Feststellungsbescheid vor einem behördlichen Abbruchauftrag zu schützen. In Klosterneuburg haben etwa 220 Gebäudeeigentümer diese Möglichkeit genützt.

Bereits mehr als ein Jahr vor Ablauf dieser gesetzlichen Schutzmöglichkeit hatten ÖVP, Neos und Grüne einen Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat gestellt, dass dieser mit einer Resolution den NÖ Landtag auffordern sollte, diese gesetzliche Schutzmöglichkeit für Gebäude im Bauland nicht nur unbefristet zu verlängern, sondern sogar auf jene Grünlandwidmungsarten auszuweiten, die eine Wohnnutzung nicht ausschließen (insbesondere auch Kleingärten). Darüber hinaus sollten derartige Feststellungsverfahren sogar von Amtswegen eingeleitet werden können. Der Gemeinderat hatte mit den Stimmen von ÖVP, Neos und Grünen diesen Dringlichkeitsantrag beschlossen. Die FPÖ hatte den Antrag nach ausführlicher Kritik als „völlig unsinnig“ abgelehnt.

Der Bau-Ausschuss des NÖ Landtages beschloss einstimmig, dem Landtag über die vom Gemeinderat beschlossene Resolution an den NÖ Landtag betreffend Änderung der Bauordnung nicht einmal zu berichten. Eine unbefristete Ausnahmeregelung, rechtswidrig entstandene Gebäude im Bauland mit einem Feststellungsbescheid vor einem Abbruch zu schützen, steht im Widerspruch zum grundsätzlichen System der Bauordnung der bewilligungskonformen Ausführung von Bauwerken. Eine Ausweitung der Ausnahmebestimmung auf erhaltenswerte Gebäude im Grünland (Geb) lehnte der Bau-Ausschuss ab, weil es dazu verleiten würde, die Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes zu unterlaufen. Der Bau-Ausschuss belehrte den Klosterneuburger Gemeinderat, dass die Geb – Regelungen im NÖ Raumordnungsgesetz 2014 restriktiv anzuwendende Ausnahmeregelungen sind. Auf die Forderung des Klosterneuburger Gemeinderates nach einer amtswegigen Einleitung von Feststellungsverfahren zur Verhinderung von Abbruchbescheiden ging der Bau – Ausschuss des NÖ Landtages gar nicht ein.

Nach Ansicht von FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko war die Resolution des Klosterneuburger Gemeinderates eine riesige Blamage: „Es ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, wenn der Bau-Ausschuss des NÖ Landtages dem Klosterneuburger Gemeinderat die Grundsätze der NÖ Bauordnung und des NÖ Raumordnungsgesetzes erklären muss.“

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