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06. November 2022

FPÖ gegen Begegnungszone Stadtplatz

Nach Ansicht von FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko würde eine Begegnungszone auf dem Stadtplatz den Fahrzeugverkehr auf der Hauptdurchzugsstraße von Klosterneuburg massiv beeinträchtigen.

Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist und die als solche gekennzeichnet ist. Die Behörde kann Straßen, aber auch Straßenstellen oder Gebiete durch Verordnung dauerhaft oder befristet zu Begegnungszonen erklären. Die so ausgewiesenen Bereiche sollen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs dienen. Grund für eine Begegnungszone kann aber auch die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes sein. Fußgänger dürfen in Begegnungszonen die gesamte Fahrbahn benützen. Dabei dürfen sie den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. Fahrern von Rädern und Elektro-Scootern ist grundsätzlich das Nebeneinanderfahren erlaubt.

Lenker von Fahrzeugen müssen in Begegnungszonen so fahren, dass sie Fußgänger und Radfahrer weder gefährden noch behindern, und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von höchstens 20 km/h einhalten (ausnahmsweise kann die Behörde 30 km/h erlauben).

FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko wies zunächst darauf hin, dass die Grünen eine Begegnungszone auf dem Stadtplatz jetzt nur deshalb fordern könnten, weil sich der Gemeinderat seinerzeit gegen den Widerstand der Grünen für den Bau der Umfahrungsstraße zur Entlastung des Stadtplatzes ausgesprochen hat. Ohne diese Entlastungsstraße hätten wir auf dem Stadtplatz täglich ein mehrstündiges Verkehrschaos. Trotz der Entlastungsstraße führt aber noch immer eine Hauptverkehrsstraße über den Stadtplatz.

Der freiheitliche Stadtrat kann nicht nachvollziehen, wie sich durch eine Tempobeschränkung auf höchstens 20 km/h und dem Herumschlendern von Fußgängern auf der gesamten Fahrbahn die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf einer Durchzugsstraße verbessern soll. Er sieht auch keine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger, wenn diese an jeder beliebigen Stelle jederzeit die Fahrbahn betreten dürfen, ohne besonders auf den Verkehr achten zu müssen: „Die Fußgänger bleiben trotz rechtlicher Gleichstellung mit anderen Verkehrsteilnehmern auch in einer Begegnungszone die schwächsten Verkehrsteilnehmer, und zwar nicht nur gegenüber dem motorisierten Verkehr sondern auch gegenüber Radfahrern und Fahrern von Elektro – Scootern. Es kommt allenfalls zu einer Verschlechterung der Rechtsstellung der Lenker bzw. Lenkerinnen von Fahrzeugen, wenn sie in einen Unfall mit einem Fußgänger involviert sind.“

FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko wies auch darauf hin, dass ein seit Jahren diskutierter Fußgängerübergang in der Mitte des Stadtplatzes nicht behördlich genehmigt wurde: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Verkehrsbehörde die Errichtung einer Begegnungszone befürwortet, obwohl sie die Errichtung eines Fußgängerübergangs seit Jahren ablehnt. Das würde bedeuten, dass die Verkehrsbehörde jetzt die Nutzung der gesamten Fahrbahn durch Fußgänger erlaubt, nachdem sie die gesicherte Querung der Fahrbahn durch Fußgänger an einer vorgegebenen Stelle jahrelang abgelehnt hat.“ 

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