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06. Dezember 2009

FPÖ gegen Höherreihungen und außerordentliche Vorrückungen von Gemeindebediensteten

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg versinkt in Schulden. Dennoch gewährt der Gemeinderat zahlreichen Gemeindebediensteten Höherreihungen und außerordentliche Vorrückungen und erhöht damit nachhaltig den Verwaltungsaufwand.

Der Gemeinderat kann durch „Höherreihung" Vertragsbedienstete, die überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, bereits zwei Jahre nach der Aufnahme als Vertragsbedienstete in die nächsthöhere Entlohnungsgruppe reihen. Der Klosterneuburger Gemeinderat reiht 37(!) Kinderbetreuerinnen ab 1. Jänner 2010 in die nächsthöhere Entlohnungsgruppe. Wenn angeblich 37 Kinderbetreuerinnen überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, stellt sich zwangsläufig die Frage, was eine „durchschnittliche Leistung" ist und wer diese festlegt.

Der Gemeinderat kann sogar Vertragsbedienstete, die nur durchschnittliche Leistungen erbringen, durch eine „außerordentliche Vorrückung" in eine höhere Entlohnungsstufe einstufen. Ab 1. Jänner 2009 rückten 35(!) Bedienstete der Stadtgemeinde außerordentlich vor, ab 1. Jänner 2010 weitere 17 Bedienstete.
Die FPÖ lehnt Höherreihungen und außerordentliche Vorrückungen grundsätzlich ab. Stadtrat Dr. Josef Pitschko: „Wenn ein Gemeindebediensteter eine überdurchschnittliche Leistung erbringt, soll er dafür auch eine einmalige finanzielle Belohnung erhalten. Höherreihungen und außerordentliche Vorrückungen, die sich bis zur Pension mit höheren Gehältern auswirken, für vielleicht nur einmalige oder vorübergehende besondere Leistungen von Gemeindebediensteten, sind gegenüber dem Steuerzahler nicht zu rechtfertigende nachhaltige Erhöhungen der Verwaltungskosten."

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