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13. Jänner 2010

Kanalgebühren zweckwidrig für Hoheitsverwaltung verwendet

Die Klosterneuburger Freiheitlichen kritisieren seit vielen Jahren, dass der Überschuss aus den Kanalgebühren zum größeren Teil für die Hoheitsverwaltung und nur zum geringeren Teil für den Kanalausbau verwendet wird. Durch diese Vorgangsweise bleiben die Kanalgebühren hoch, weil der Kanalbau mit neuen Krediten statt mit Eigenmitteln finanziert wird. Die Zinsen für diese Kredite erhöhen wiederum die Kanalgebühren. Die höheren Gebühren verteuern dann als Betriebskosten die Wohnungskosten. FPÖ-Stadtrat Dr. Josef Pitschko wies darauf hin, dass die Steigerung der Inflationsrate immer wieder auf steigende Wohnungskosten und dabei hauptsächlich auf die hohen Gebühren für Kanal, Wasser und Müll zurückzuführen sind.

Der freiheitliche Stadtrat forderte daher immer wieder, den Überschuss bei den Kanalgebühren einer Rücklage für den Kanalausbau zuzuführen. Dadurch hätten die Kanalgebühren und damit die Wohnungskosten niedriger gehalten werden können.

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