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15. Jänner 2010

Kritik der Bundesregierung: Schneeberger und Co blamieren sich mit ihrem Hundehaltungsgesetz

Einmal mehr stellt sich heraus, dass ÖVP Anlassgesetzgebung blanker Unsinn ist

„Auch in der Bundesregierung hat man offenbar erkannt, welch Geistes Kind die Schwarzen in NÖ sind!", kommentiert KO Stv. Erich Königsberger die heute eingegangene Stellungnahme zum NÖ Hundehaltegesetz. Kritisiert wurden darin im Wesentlichen jene Punkte, die Königsberger und die Freiheitlichen von Anfang an in Frage gestellt haben. Die Definition von gefährlichen Hunden aufgrund der Rasse ist Laut Bundesregierung verfassungsrechtlich bedenklich, als es auch unmöglich ist, Kreuzungen oder importierte Hunde entsprechend zuzuordnen. Die Beweislastumkehr zu Lasten des Tierhalters ist daher „bedenklich". Kritisiert werden aber auch unscharfe Formulierungen, wie etwa „ausreichend große Liegenschaft". Niemand weiß, wie das zu beurteilen ist. Die Meinung der FPÖ NÖ teilt die Bundesregierung aber auch in einem weiteren Bereich: „Wir haben stets die Frage in den Raum gestellt, wer über entsprechende Kenntnisse in der Erkennung von Hunderassen verfügt, bzw. wo abgenommene Hunde untergebracht werden sollen. Der Polizei oder den Bürgermeistern ist das wohl nicht zuzumuten. Schneeberger und CO haben mit diesem Hüftschuss auf ganzer Linie versagt. Mit diesem Gesetz wird kein Beißunfall verhindert. Die ÖVP soll sich daher ihren Fehler eingestehen und das Gesetz reparieren!", schließt Königsberger.

 

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