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31. Mai 2006

NÖ-Landhaus: Landtagsdirektion rechtfertigt verschwundene FPÖ-Unterlagen

In der Causa um die widerrechtliche Räumung des FPÖ Büros im NÖ Landhaus lässt eine mediale Stellungnahme des Landtagsdirektors tief blicken. Die Entwendung von Unterlagen könne demnach „kein Diebstahl“ und das Eindringen in immunitätsgeschützte Räume kein „Verfassungsbruch“ sein, weil ein privater Sicherheitsdienst bei der Aktion anwesend war. Seitens der Landtagsdirektion wird das Verschwinden der Unterlagen damit auf bemerkenswerte Weise quasi legalisiert. Ein Fakt, der der FPÖ-Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nachgereicht wird.

Mit Interesse verfolgt die FPÖ Niederösterreich die Stellungnahme des Landtagsdirektors Dr. Karl Lengheimer gegenüber den Medien (APA), wonach aufgrund der Tatsache, dass Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstes bei der zwangsweisen Räumung des FPÖ-Fraktionsbüros anwesend waren, weder von „Diebstahl noch von Verfassungsbruch die Rede sein könne".

LAbg FO Gottfried Waldhäusl: „Mit anderen Worten, sobald ein Angestellter eines Sicherheitsdienstes dabei ist, ist alles erlaubt. Man könnte demnach also in ein versperrtes Büro, das der verfassungsmäßigen Immunität unterliegt eindringen und wenn es gefällt, auch etwas mitnehmen; denn in Anwesenheit des Sicherheitsdienstes wäre das laut Ansicht der Direktion weder Verfassungsbruch noch Diebstahl."

Unabhängig davon zeige sich, meint Waldhäusl weiter, dass die Landtagsdirektion bei dieser Aktion kein reines Gewissen gehabt haben könne, warum hätte sie sonst den Sicherheitsdienst von Beginn an mit genommen, wenn sie sich so im Recht gefühlt hätte, wie sie dies jetzt darzustellen versuche.

„Die FPÖ NÖ wird diese jüngsten Aussagen der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nachreichen, immerhin bestätigt und verharmlost die Landtagsdirektion damit ja den von uns als Diebstahl angezeigten Verlust von Unterlagen. Ob es nun ein solcher sind oder nicht, wird die Rechtsbehörde zu entscheiden haben."


 

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