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08. Oktober 2023

Pitschko über ÖVP, Neos und Grüne: „Der ganz normale Wahnsinn“

ÖVP, Neos und Grüne wollen Jahrzehnte alte Schwarzbauten vor einem Abbruch schützen, aber Neubauten mit Abweichungen von der Baubewilligung abreißen lassen.

Die NÖ Bauordnung bietet seit 2014 die Möglichkeit, Gebäude im Bauland mit einem Feststellungsbescheid vor einem Abbruch zu schützen, wenn diese Gebäude ursprünglich eine Baubewilligung aufgewiesen haben, von dieser jedoch vor mehr als 30 Jahren ohne baubehördliche Beanstandung abgewichen wurde und nicht neuerlich bewilligt werden kann. Dieser gesetzliche Schutz tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft. Eigentümer von nicht der Baubewilligung entsprechenden alten Gebäuden erhielten damit für einen Zeitraum von 10 Jahren die Möglichkeit, diese Gebäude mittels Antrags auf einen Feststellungsbescheid vor einem behördlichen Abbruchauftrag zu schützen. In Klosterneuburg haben etwa 220 Gebäudeeigentümer diese Möglichkeit genützt.

Bereits mehr als ein Jahr vor Ablauf dieser gesetzlichen Schutzmöglichkeit stellten ÖVP, Neos und Grüne einen Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat, dass dieser mit einer Resolution den NÖ Landtag auffordern soll, diese gesetzliche Schutzmöglichkeit für Gebäude im Bauland nicht nur unbefristet zu verlängern, sondern sogar auf jene Grünlandwidmungsarten auszuweiten, die eine Wohnnutzung nicht ausschließen (insbesondere auch Kleingärten). Darüber hinaus sollen derartige Feststellungsverfahren sogar von Amtswegen eingeleitet werden können. Der Gemeinderat beschloss mit den Stimmen von ÖVP, Neos und Grünen diesen Dringlichkeitsantrag.

Die FPÖ lehnte die Resolution ab. FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko bezeichnete den Dringlichkeitsantrag von ÖVP, Neos und Grünen als grotesk: „Dieselben Parteien, deren Stadträte den Abbruch von neu errichteten Gebäuden im Bauland beschließen, wenn sie von der Baubewilligung um 20 cm abweichen, fordern einen unbefristeten Bestandschutz für alte Schwarzbauten nicht nur im Bauland, sondern sogar im Grünland! Der Bürgermeister stimmt zu, dass die Baubehörde von Amtswegen alle alten Gebäude auf Baugebrechen überprüfen und Feststellungsbescheide zum Schutz vor Abbruchbescheiden erlassen kann. Scheinbar ist die Baubehörde nicht ausgelastet, wenn der Bürgermeister kommentarlos zustimmt, dass die Baubehörde hunderte Altbauten überprüfen und Feststellungsbescheide erlassen soll.“

Als besonders perfide bezeichnete FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko folgende Begründung im Antrag von ÖVP, Neos und Grüne: „Diese Abbrüche zerstören nicht nur hart erarbeiteten und benötigten Wohnraum, sondern belasten darüber hinaus massiv das Klima. So entstehen einerseits durch den Abbruch und andererseits durch den Neubau eines neuen Wohnhauses massive Treibhausgas-Belastungen und ein hoher Verbrauch an natürlichen Ressourcen.“ Der freiheitliche Stadtrat wies die Antragsteller darauf hin, dass dieses Argument noch viel stärker für jene Neubauten gelte, deren Abbruch die Stadträte von ÖVP, Neos und Grünen bei Abweichungen von der Baugenehmigung anordnen. Stadtrat Dr. Josef Pitschko: „Da schlüpfen ÖVP, Neos und Grüne sogar unter das Umweltschutzmäntelchen, um Schwarzbauten vor dem Abbruch zu schützen. Dieselben Parteien, die hunderttausende Euro Steuergeld für die Planung von 1.100 neuen Wohnungen in mehreren Betonklötzen auf einem dem Stift Klosterneuburg gehörenden Areal ausgegeben haben, verfallen in Klimahysterie, wenn anstelle eines Abbruchobjekts ein neues Haus errichtet werden könnte.“

FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko hob folgende Textpassage im Dringlichkeitsantrag von ÖVP, Neos und Grünen hervor: „Darüber hinaus wäre aus Sicht der Stadtgemeinde Klosterneuburg bei einem jahrzehntelangen ungeahndeten Bestehen einer Abweichung bei einem an sich bewilligten Gebäude den privaten Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer am Bestand des Gebäudes gegenüber dem zwingenden öffentlichen Interesse an der Herstellung eines bewilligungskonformen Zustands Vorrang einzuräumen.“ Der freiheitliche Stadtrat meinte sarkastisch, dass man aufgrund des Beschlusses von ÖVP, Neos und Grünen die NÖ Bauordnung auf einen Satz reduzieren könnte: „Der Eigentümer eines Grundstückes kann auf diesem nach einer Baubewilligung bauen, was und wie er will, weil den privaten Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer am Bestand des Gebäudes gegenüber dem zwingenden öffentlichen Interesse an der Herstellung eines bewilligungskonformen Zustands Vorrang einzuräumen ist.“ Der freiheitliche Stadtrat fand die Aussage von ÖVP, Neos und Grünen auch deshalb eigenartig, weil dieselben Parteien mit Gemeinderatsbeschluss den Eigentümern von Gebäuden in Geschäftszonen die Errichtung von Geschäften im Erdgeschoß verordnet und dabei die privaten Interessen der Gebäudeeigentümer ignoriert haben.

Weiters sah FPÖ-Stadtrat Dr. Josef Pitschko in der von den Grünen mitgetragenen Kernaussage, dass den privaten Interessen gegenüber dem zwingenden öffentlichen Interesse der Vorrang einzuräumen ist, einen Paradigmenwechsel der Grünen: „Wenn private Interessen sogar gegenüber zwingenden öffentlichen Interessen der Vorzug einzuräumen ist, werden die von den Grünen geforderten Klima – und Umweltschutzmaßnahmen zu reinen Absichtserklärungen ohne Durchsetzungsmöglichkeit. Diese von den Klosterneuburger Grünen mitgetragene Aussage müsste sogar bei den in Klosterneuburg ansässigen Speckgürtelgrünen und zurück gebliebenen Greta – Jüngern für einen empörten Aufschrei sorgen, wenn sie überhaupt die Tragweite dieser Aussage begreifen sollten.

Bei FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko weckte der Dringlichkeitsantrag von ÖVP, Neos und Grünen und dessen Beschluss im Gemeinderat die Erinnerung an den Titel einer Fernsehserie: „Der ganz normale Wahnsinn“

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