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21. August 2006

Rosenkranz: Glatter Rechtsbruch der ÖVP/BZÖ-Regierung

Politischer Willkürakt erster Güte

"Dieser Fall von politischer Willkür ist in der Zweiten Republik ohne Beispiel", erklärte heute die niederösterreichische FPÖ-Landesparteiobfrau NAbg. Barbara Rosenkranz. Durch Schüssel und seinen politischen Ziehsohn Westenthaler werde der Rechtsstaat offenbar noch bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt. Die FPÖ werde sich jedenfalls auch in Zukunft nicht mundtot machen lassen und alle verfügbaren rechtlichen Schritte unternehmen, so Rosenkranz weiter.
Sämtliche namhafte Verfassungsjuristen hätten in den vergangenen Wochen bestätigt, daß die FPÖ sehr wohl die gleiche Partei wie die Wahlpartei FPÖ im Jahr 2002 sei. Daher stehe ihr als drittstärkste Kraft bei den letzten Nationalratswahlen 2002 auch der Sitz in der Bundeswahlbehörde zu, unterstrich Rosenkranz. Stattdessen würde die ÖVP aber einen glatten Rechtsbruch begehen, nur um das BZÖ noch am Leben zu erhalten. Daß damit auch der Beschluß zur Bundeswahlbehörde vom 31. März dieses Jahres ad absurdum geführt werde, sei dem Bundeskanzler offensichtlich egal. Rosenkranz betonte auch, daß sich die Frage einer "Nachfolge" der FPÖ überhaupt nicht stelle, da die FPÖ durchgehend Bestand gehabt habe. Über die Identität bestehe keinerlei Zweifel. Ebensowenig spiele die Zahl der Abgeordneten eine Rolle. Rechtsstaatlichkeit sei keine Frage der Zahl.
"Die FPÖ wird der Beugung des österreichischen Rechts durch ÖVP und BZÖ auf jeden Fall entschlossenen Widerstand entgegensetzen", schloß Rosenkranz.

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