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19. April 2007

Rosenkranz: Nein zur Legalisierung von Langzeitasylwerbern!

Stoisits-Forderung öffnet Betrügern Tür und Tor - Reparatur des Fremdenrechts kann nur Straffung der Verfahren bedeuten

"Jetzt haben die Grünen die Katze aus dem Sack gelassen" kommentierte FPÖ-Sicherheitssprecherin Barbara Rosenkranz die Forderung von Terezija Stoisits nach Aufenthaltslegalisierung aller Asylwerber, die länger als drei Jahre in Österreich seien.

"Eine solche absurde Maßnahme kommt für uns nicht in Frage", betonte Rosenkranz und warnte Innenminister Platter vor den drohenden Konsequenzen. Die freiheitliche Sicherheitssprecherin erinnerte an den Ansturm von Wirtschaftsflüchtlingen auf Spanien, nachdem dort eine Legalisierung durchgeführt wurde.

Die logische Konsequenz der langen Dauer der Asylverfahren sei keineswegs die automatische Zuerkennung eines Aufenthaltstitels, sondern die Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen zur Verfahrensverkürzung. So müsse wie in anderen europäischen Ländern die dritte Instanz des Asylverfahrens abgeschafft werden, erläuterte Rosenkranz. Außerdem gehe es darum, Verfahrensverschleppungen zu verhindern. "Kriminellen und Betrügern muss die Möglichkeit genommen werden, sich durch juristische Spitzfindigkeiten ein Bleiberecht zu erschleichen."

Es sei sehr bezeichnend, dass eine solche Forderung ausgerechnet von Stoisits komme, meinte Rosenkranz weiter. Dies zeige, wie berechtigt die freiheitlichen Warnungen vor einer Asyl- und Einwanderungsanwältin Stoisits seien.

Überhaupt habe es zum Thema Asyl- und Fremdenrecht in den letzten Tagen einige höchst befremdliche Aussagen gegeben. Als Beispiel nannte Rosenkranz die Forderung der Wirtschaftskammer nach einer raschen Zulassung von Asylwerbern auf den Arbeitsmarkt, was natürlich zu Lohndumping führen würde, und die Tränendrüsenkampagne mancher Medien über angeblich so hervorragend integrierte Asylwerber. Die FPÖ stehe hier als einzige Partei dagegen und stelle die Interessen der Österreicher in den Vordergrund. Zu den Aussagen von VfGH-Präsident Korinek merkte die freiheitliche Sicherheitssprecherin, dass das Fremdenrecht tatsächlich einer Reparatur bedürfe. Eine solche Reparatur könne aber nur eine Straffung der Verfahren bedeuten.


 

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