Die Freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz weist die Meldungen, dass sie die Abschaffung des Verbotsgesetzes fordere, als irreführend und falsch zurück. Vielmehr hat sie auf Nachfrage festgestellt, dass die Teile des Gesetzes, die Meinungsäußerungen betreffen, dem Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen. Weiters weist Rosenkranz darauf hin, dass eben diese Diskussion auch von unabhängigen Medien und in der Rechtswissenschaft geführt wird.