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23. Februar 2007

Stadler: EADS errichtete Schutzschild vor Vertragsausstieg durch Missbrauch

Manipulationen durch EADS aufgedeckt

"Der sogenannte "Code of Business Conduct", die Verhaltensregeln die Geschäftstätigkeit betreffend, wurde zugunsten von Eurofighter manipuliert", deckte FPÖ-NAbg. Mag. Ewald Stadler in der gestrigen Sitzung des Eurofighter-Untersuchungsausschusses auf.

Für die Anschaffung von Abfangjägern wären von Rechtsanwalt Dr. Lassnik und Univ. Prof. Aicher im "Code of Business Conduct" Verhaltensregeln formuliert worden, um Bestechungen im Zuge des Ankaufs von neuen Abfangjägern zu verhindern. Das Papier wäre auch vom Bundesministerium für Finanzen abgesegnet worden, erläutert Stadler.

"Die aufgedeckte Manipulation des Papiers bietet EADS bzw. der Eurofighter GmbH ein Schutzschild, welche nun unabhängig vom Treiben der Lobbyisten Steininger und anderen Profiteuren im Umfeld wie das Ehepaar Rumpold wären", führt der freiheitliche Abgeordnete weiter aus und weist darauf hin, dass in der ursprünglichen Version des Code of Business Conduct unter Punkt 3 erläutert würde, dass "kein Anbieten oder Gewähren von Vorteilen" erfolgen dürfe, da ansonsten "ein Ausscheiden des Angebots oder ein Rücktritt vom Vertrag" zu erfolgen hätte.

Diese Erklärung wäre von den Vertretern der Firma Saab im Zuge der Übermittlung des Angebots unterzeichnet worden; genau in der Form, in der es das Verteidigungsministerium übersandte. Bei der Übermittlung des Angebots an die Firma EADS wäre von dieser eigenmächtig ein vierter Punkt hinzugefügt worden (Datum 22.01.2002). Die Ergänzung um diesen vierten Punkt würde nicht nur die in Ziffer 3 erläuterten Bestimmungen relativieren, sondern sie hebe sie gerade zu auf. Darin hieß es nämlich, dass die in "obiger Ziffer 3 enthaltene Verpflichtung des Bieters nur dann gilt, wenn und soweit die dort definierten Rechtsgeschäfte vom Bieter selbst, EADS oder Eurofighter GmbH, abgeschlossen werden", zeigt Stadler auf.

In einem späteren Vertragsentwurf, welcher sich in den Akten des Finanzministeriums befunden hätte, wurden allerdings jene Verhaltensregeln beigelegt, welche ursprünglich formuliert worden, nämlich ohne die besagte Ziffer 4 - unterzeichnet von einem Eurofightervertreter (12.09.2002).

Brisanterweise wären der Haupturkunde vom Juni 2003 wieder Verhaltensregeln beigelegt worden, welche die (aufhebende) Ziffer 4 beinhalteten. Diese gehe eindeutig zu Lasten der Rechtsstellung der Republik Österreich.

Der Ausschuss muss nun folgende Fragen aufklären:

Warum existiert keine Korrespondenz zu der von EADS beigefügten Ziffer 4? Warum hat das BM f. Landesverteidigung diese Ergänzung nicht hinterfragt oder beanstandet? Warum wurde das Angebot von EADS nach einer Aufforderung, die Verhaltensregeln in der Form, in der es vom BMLV übersandt wurde, zu unterzeichnen, nicht ausgeschieden, wie es in der Eingangsformel der Verhaltensregeln festgelegt ist? Warum wurde dem BMF eine korrekte Unterfertigung zugeschickt? Wer hat dies im BMLV veranlasst und warum hat niemand im BMF oder im Rechnungshof den Vertrag in der Gründlichkeit geprüft, um diese Manipulation zu unterbinden?

In Kenntnis dieser Manipulation der Verhaltensregeln würden die Vorgänge um Steininger, Rumpold und Co in einem anderen Licht erscheinen, so Stadler weiter und "EADS schloss einen Vertrag mit Steininger ab, welcher der Geheimhaltung unterliegt, auf die sich Steininger im Ausschuss berufen hat. Steininger schloss einen Verrag mit der 100% Communications des Ehepaars Rumpolds, ab, welches sich auf ebendiese Geheimhaltung beruft. Diese Werbeagentur erhielt einen Vertrag über 6,6 Mio. Euro, von denen lediglich 2,6 Mio. Euro laut Medienanalyse in die Werbung geflossen sind. Über den Verbleib der restlichen 4 Mio. Euro kann, will oder darf niemand der Betroffenen Auskünfte erteilen."

Fakt bliebe, dass diese Ergänzung der Verhaltensregeln dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet hätten. In Kombination mit der Vertragskonstruktion, die für die Agentur Rumpolds gewählt wurde, bräuchte man nur noch Eins und Eins zusammenzuzählen, um die Ausmaße dieses Skandals abschätzen zu können. Das Tüpfelchen auf dem I dieses ungeheuren Skandals, den die zuständigen Ministerien zu tragen haben, ist die Tatsache, dass Herr Steininger sich laut Aussage von Erika Rumpold im Ausland befindet, wahrscheinlich um sich jeder weiteren Befragung und Beugestrafe, im Falle der Aussageverweigerung, entziehen zu können.

"Unter dem Strich bleibt die Bedeutung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der durch gründliche Vorbereitung einiger Fraktionen solche Erkenntnisse zu Tage fördert, während das Parlament zur Zeit der vergangenen Regierung versagt hat und dem Rechnungshof diese Vorkommnisse ebenfalls verborgen blieben", schloss Stadler.


 

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