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21. August 2006

Strache: Besetzung der Wahlbehörde ein glatter Rechtsbruch durch Schüssel-Regier

Gegen die Gutachten der besten Verfassungsjuristen des Landes - Schüssel/Westenthaler haben Rechtsstaat und Demokratie zu Grabe getragen

Die Besetzung der Bundeswahlbehörde mit einem Vertreter der Kunstpartei BZÖ, die überhaupt noch nie bundesweit kandidiert hat, ist ein glatter Rechtsbruch bzw. ein parteipolitischer Willkürakt, wie er sonst nur in einer Bananenrepublik stattfinden kann. Hier handelt es sich um versuchten Wahlbetrug durch Schüssel und Westenthaler, was einen Skandal der Sonderklasse darstellt und mit Demokratie nichts mehr zu tun hat. Wir lassen uns das im Interesse der österreichischen Rechtsstaatlichkeit sowie Demokratie nicht gefallen und werden umgehend das Höchstgericht anrufen. Dies stellte heute FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache fest.

Diese Entscheidung ist klar und diametral gegen die Rechtsmeinung der renommiertesten Verfassungsjuristen des Landes gerichtet und nichts anderes als Teil einer großen skandalösen Packelei zwischen ÖVP und BZÖ bzw. Schüssel und Westenthaler, bei der nun restlos die österreichische Rechtsstaatlichkeit geopfert wurde. Wie zwischen Schüssel und Westenthaler gepackelt wird, zeigt sich ja an den ellenlangen Listen von parteipolitischen Besetzungen durch abgehalfterte ÖVP- und BZÖ-Politiker.

Faktum sei, daß am 31. März d. J. Barbara Rosenkranz und Hilmar Kabas als Vertreter in der Bundeswahlbehörde anerkannt und angelobt wurden sowie Scheibner und Barnet damit abgelöst haben. Nun sei dieser Beschluß wenige Monate vor der Wahl komplett umgedreht worden bzw. eine diametral gegenläufige Entscheidung getroffen worden, wie noch vor wenigen Monaten. Dieser Rechtsbruch kann offensichtlicher nicht sein, so Strache.

"Die FPÖ ruft nun umgehend den Verfassungsgerichthof an und kündigt gegebenenfalls die Anfechtung der Nationalratswahl an. Die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde in dieser Form ist rechtswidrig, was die gesamte Wahl ungültig macht. In weiterer Folge prüfen unsere Juristen gerade, inwieweit dieser offensichtliche Rechtsbruch durch Schüssel/Westenthaler und Co eine Haftung rechtlich möglich machen kann. Immerhin kostet die Wiederholung der Wahl rund 10 Millionen Euro. Hier wird auch zu prüfen sein, inwieweit eine Haftung der einzelnen Mitglieder des Ministerrates möglich ist. Der österreichische Rechtsstaat ist durch die Regierung Schüssel-Westenthaler jedenfalls heute zu Grabe getragen worden", so Strache.


 

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