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26. April 2007

Umsetzung des Korinek-Vorschlags würde wahre Zuwandererwellen nach sich ziehen

Legislative wird ad absurdum geführt - Steuerzahler schon jetzt immens belastet

"Ein Präsident des Verfassungsgerichtshofes, der sich regelmäßig in die Tagespolitik einmischt, war von Kelsen nicht vorgesehen", meinte heute FPÖ-Sicherheitssprecherin Barbara Rosenkranz zu den aktuellen Äußerungen von VfGH-Präsident Korinek zum Thema Asyl. Eine solche Vorgangsweise beschädige die Autorität und das Ansehen dieses hohen und wichtigen Amtes. Korineks Forderung, das individuelle Bleiberecht von Betroffenen zu sichern, obwohl das Asylverfahren einen negativen Ausgang gefunden habe, wird von Rosenkranz entschieden zurückgewiesen.

Rosenkranz warnte davor, dass diese Art der Legalisierung wahre Zuwandererwellen nach sich ziehen werde, und nannte als abschreckendes Beispiel die "Erfolge" der Legalisierungspolitik Spaniens. Außerdem führe eine solche Vorgehensweise, mit der die Gesetze unterminiert würden, die gesamte Legislative ad absurdum. Natürlich gehörten die Verfahren gestrafft, betonte Rosenkranz. Aber derzeit sei es schon schwer bis gar nicht möglich, straffällig gewordene Asylwerber abzuschieben. Österreich solle sich ein Beispiel an anderen Staaten nehmen, wo bei falschen Angaben erst gar kein Asylverfahren eröffnet werde. Die FPÖ stehe zudem jederzeit für ein Gesetz zur Ausweisung krimineller Asylwerber zur Verfügung.

Derzeit seien über 40.000 Asylverfahren offen, über 14.000 davon würden schon länger als drei Jahre andauern. Dies bedeute auch eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verschleppung der Verfahren praktisch selber finanzieren müssten, betonte Rosenkranz. So würden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht hätten, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem komme der Steuerzahler für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Und die Grundversorgung belaste Österreich mit 300 Millionen Euro jährlich. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik seien regelrechte neue "Berufe" mit eigener Spielwiese und Verdienstmöglichkeit entstanden.

Rosenkranz bezeichnete es als die hoheitliche Aufgabe des Staates, schnelle Asylverfahren zu gewährleisten und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium müsse dafür sorgen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt würden. Das sei das Ministerium den Österreichern schuldig, die schon lange kein Verständnis mehr dafür hätten, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, die in Wahrheit Zuwanderungsverfahren seien.

Der Rechnungshof habe auch Mängel im Personalmanagement, unzureichende Supportstrukturen, fehlende Kontrollmechanismen und veraltete IT-Lösungen festgestellt, erinnerte Rosenkranz. Die vermeidbaren Mehrkosten würden sich laut Rechnungshof bis zum prognostizierten Abbau der Rückstände auf rund 325 Millionen Euro belaufen. Diese Mängel wären mit einem effizienten und an der Wirklichkeit orientierten Vollzug abstellbar.


 

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