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13. Jänner 2010

Waldhäusl: Polizei sollte bei Täterflucht und Verhältnismäßigkeit zuerst schießen dürfen!

Justizskandale, wie jener im Fall Krems machen Polizisten zu Opfern, das kann sich der Rechtsstaat nicht gefallen lassen

„Der Umstand, dass die Polizisten von Krems nun wegen des Gebrauchs der Schusswaffe vor dem Kadi stehen, hat viele Beamte zurecht verunsichert. Das Ergebnis dieser Gutmenschenjustiz sieht man am Fall des niedergeschossenen Polizisten in Wien!", kommentiert KO Gottfried Waldhäusl die jüngste Bluttat eines Verbrechers. Es könne demnach nicht sein, dass es für Polizisten nicht möglich ist, Personen, die offensichtlich flüchten, aufgrund dringenden Tatverdachts zu stoppen.

„Immerhin könnten bei einer Autoverfolgungsjagd ebenso unbeteiligte Dritte oder Kinder verletzt werden, als auch bei einer wüsten Schießerei in Mafia Manier!", erklärt der Klubobmann weiter. Für Waldhäusl bestätigt dieser Vorfall, aber auch der Umstand, dass pro Jahr mehr als 300 Polizisten im Dienst verletzt werden, dass es unumgänglich ist, die Exekutive im Hinblick auf Schusswaffengebrauch mit größeren Rechten auszustatten.

„Jeder Verbrecher, der etwas auf dem Kerbholz hat und sich einer Kontrolle oder gar einer Festnahme wiedersetzt, muss damit rechnen, dass eine Schusswaffe zum Einsatz kommt. Umgekehrt muss jeder Polizist die Sicherheit haben, sich nicht um seine eigene Existenz zu bringen, wenn er gerechtfertigt von der Dienstwaffe Gebrauch macht!", erklärt der Klubobmann. Als Detail am Rande merkt Waldhäusl an, dass es sich sowohl beim mutmaßlichen Täter in Wien, einem Serben, als auch beim Kindervergewaltiger in der Steiermark, einem Afghanen um zugewanderte Kriminelle handelt, die das Sozialsystem Österreichs bisher nur ausgenutzt haben.

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