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17. Dezember 2023

Wegen Schuldenexplosion drohen massive Gebührenerhöhungen

Im Jahr 2024 übersteigen die Aufwendungen für kommunale Leistungen die Erträge der Stadtgemeinde Klosterneuburg um 4,32 Millionen EUR. Dieses Defizit kann noch durch die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen werden.

Die für 2024 insgesamt budgetierten Erträge liegen mit 91,3 Millionen EUR nur um 0,2 % über den Erträgen des Jahres 2022. Demgegenüber liegen die für 2024 budgetierten Aufwendungen mit 95,6 Millionen EUR um 26 % (!) über den Aufwendungen von 76,1 Millionen EUR des Jahres 2022. Dabei fällt die Steigerung des Personalaufwandes um 36 % (!) von 21,9 Millionen EUR auf 29,4 Millionen EUR besonders ins Gewicht.

Auch die an das Land Niederösterreich abzuliefernden Beträge erhöhen sich beträchtlich gegenüber dem Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde für das Jahr 2022: Die NÖKAS – Umlage zur Finanzierung der Krankenanstalten steigt um 11 % von 8,8 Millionen EUR auf 9,8 Millionen EUR. Der zusätzlich zu zahlende Beitrag für den Standortvorteil eines eigenen Krankenhauses erhöht sich um 36 % (!) von 332.000 EUR auf 452.000 EUR Der Sozialhilfebeitrag steigt um 30 % (!) von 5,4 Millionen EUR auf 7 Millionen EUR, die Kinder – und Jugendumlage um 34 % (!) von 1,03 Millionen EUR auf 1,38 Millionen EUR. Insgesamt erhöhen sich die ans Land abzuführenden Beträge um etwa 3 Millionen EUR auf fast 19 Millionen EUR.

Die Haupteinnahmequelle der Stadtgemeinde sind im Jahr 2024 die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, Mineralölsteuer, Normverbrauchsabgabe und Tabaksteuer) mit 40,2 Millionen EUR. Das ist eine Erhöhung um nur 2 % bzw. 1 Million EUR gegenüber dem Vorjahr. Das bedeutet, dass die Stadtgemeinde 47 % der vom Bund erhaltenen Mittel an das Land Niederösterreich abzuliefern hat. Die Schätzung der Ertragsanteile von 40,2 Millionen EUR beruht auf der Annahme einer milden Rezession im Jahr 2024. Es ist zu hoffen, dass die von wirtschaftlichem Fachwissen und der Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge unbeeinflusste Energiepolitik dieser unfähigsten Regierung der 2. Republik nicht eine stärkere Rezession zur Folge hat.

Die im Vergleich zum Rechnungsabschluss 2022 gleichbleibenden Erträge und die enorm steigenden Aufwendungen haben zu Folge, dass sich das Nettoergebnis von + 14,9 Millionen EUR im Jahr 2022 dramatisch auf – 4,32 Millionen EUR ins Negative entwickelt. Daher werden die derzeit vorhandenen Rücklagen der Stadt Ende nächsten Jahres zur Hälfte verbraucht sein.

Für die vorgesehenen Investitionen müssen im Jahr 2024 neue Finanzschulden von 9,5 Millionen EUR aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung der laufenden Tilgung von 3,6 Millionen EUR von bereits bestehenden Schulden wird sich der Schuldenstand der Gemeinde von derzeit 43 Millionen EUR zum Jahresende 2024 auf 49 Millionen EUR erhöhen.

Der Finanzplan bis 2028 sieht infolge der geplanten Schuldaufnahmen zur Finanzierung von Vorhaben wie Sanierung des (alten) Rathauses, Sanierung es Kindergartens Markgasse, Neubau des Wirtschaftshofes und der Feuerwehr Kritzendorf einen Anstieg des Schuldenstandes von derzeit 43 Millionen EUR auf 68 Millionen EUR im Jahr 2027 vor, was sich bei den gestiegenen Zinssätzen negativ auf die Klosterneuburger Finanzen auswirken wird.

Im Finanzplan bis 2028 ist aber die Finanzierung von bereits angekündigten Projekten wie Neubau des Kindergartens Stegleiten, Sanierung des Kindergartens Weidling, Kauf von Wohnungen und des Kindergartens auf dem ehemaligen Weilguni – Areal oder die „Kulturmeile“ mit Kino und der Generalsanierung der Babenbergerhalle noch gar nicht berücksichtigt:

Für den Kindergarten Stegleiten ist lediglich eine Darlehensaufnahme von 150.000 EUR für Planungsarbeiten in Jahr 2026 vorgesehen.

Für die Sanierung des Kindergartens Weidling ist lediglich eine Darlehensaufnahme von 100.000 EUR für Planungsleistungen im Jahr 2024 vorgesehen. Für die „Kulturmeile“ mit Kino und Generalsanierung der Babenbergerhalle sind Ausgaben von 5,1 Millionen EUR vorgesehen, deren Finanzierung zur Hälfte mit Darlehensaufnahmen und zur Hälfte mit Subventionen des Landes Niederösterreich erfolgen soll. Abgesehen davon, dass die Generalsanierung der Babenbergerhalle vermutlich 20 Millionen EUR kosten wird, ist auch die Beteiligung des Landes Niederösterreich an diesen Kosten nicht gesichert. Laut Finanzplan soll die Planung für die Sanierung der Babenbergerhalle aber ohnehin erst im Jahr 2028 erfolgen und wird daher erst 3 Jahre nach der nächsten Gemeinderatswahl entschieden.

Beim Projekt „Weidlinger Straße 45“ sieht der Finanzplan im Jahr 2026 Ausgaben von 321.000 EUR vor. Damit wird die Stadtgemeinde weder die vollmundig angekündigten „leistbaren“ Wohnungen kaufen können noch den auf dem Areal zu errichtenden Kindergarten.

Der Finanzplan bis 2028 verdeutlicht, dass die Realisierung der bereits heute vollmundig angekündigten Projekte – sofern sie überhaupt weiter verfolgt werden – teilweise erst in der übernächsten Periode des Gemeinderates erfolgen wird. Bei Umsetzung aller bisher angekündigten Vorhaben ist eine Explosion des Schuldenstandes auf 75 Millionen EUR zu befürchten. Damit verbunden sind erhöhte Aufwendungen der Gemeinde für Schuldentilgungen und Zinszahlungen. Ob die zur Schließung der Klosterneuburger Finanzierungslücke insbesondere von ÖVP und Grünen geforderten neuen Abgaben für Zweitwohnsitzer und leerstehende Wohnungen beschlossen werden, ist ungewiss. Die Klosterneuburger Bevölkerung sollte sich daher auf drastische Erhöhungen der Kanal-, Müll- und Wassergebühren ab dem Jahr 2026 einstellen. Um die sich abzeichnenden Gebührenerhöhungen möglichst gering zu halten, treten die Freiheitlichen seit Jahren für einen Sparkurs ein. Projekte, die erhebliche Folgekosten für die Steuerzahler verursachen, sollten unterbleiben. Der Betrieb eines Kinos würde beispielsweise nach Investitionskosten von 2 Millionen EUR einen jährlichen Abgang von 250.000 EUR zur Folge haben. Die Freiheitlichen werden auch die geplante Errichtung einer Stadtmarketing GesmbH mit jährlichen Kosten von geschätzten 600.000 EUR ablehnen.

 

    

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