FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko: “Ein Beschluss des Gemeinderates auf Gewährung einer Subvention gegen Verwendungsnachweis ist nicht bereits umgesetzt, wenn die Subvention dem Antragsteller ausbezahlt wird, sondern erst bei Vorlage des Verwendungsnachweises. Erst der Verwendungsnachweis ermöglicht es dem Gemeinderat zu beurteilen, ob die gewährte Subvention tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde bzw. ob andernfalls ein Rückforderungsanspruch zu erheben ist.”
Die FPÖ beantragte daher im Gemeinderat mittels Dringlichkeitsantrag, dass Verwendungsnachweise über die vom Gemeinderat beschlossenen Subventionen dem Gemeinderat vorzulegen sind, damit dieser bei nicht dem Subventionsansuchen entsprechender Verwendung die Rückforderung der Subvention beraten bzw. beschließen kann. Der Gemeinderat hat den FPÖ-Dringlichkeitsantrag einstimmig angenommen und dem Verwaltungsausschuss zur Beratung zugewiesen.