Klosterneuburg hat bereits vor längerer Zeit flächendeckend Tempo 30 auf Gemeindestraßen eingeführt und damit die Grundlage für das große Abkassieren bei jenen Autofahrern geschaffen, die mit Tempo 35 durch Klosterneuburg „rasen“. Mit kaum lesbaren Zusatztafeln wird bei den Ortseinfahrten unter den Tempo 30 Schildern allerdings darauf hingewiesen, dass dieses Tempo nicht auf Bundes – und Landesstraßen gilt. Ortsunkundige Autofahrer schleichen daher häufig schon ab diesen Tempo 30 Schildern sogar auf den Landesstraßen durch Klosterneuburg und behindern die Ortskundigen. Jetzt beabsichtigen die Kommunalpolitiker, auch auf Landesstraßen Tempo 30 einzuführen, beispielsweise bei Kindergärten und Altenheimen.
Seit Jahren kämpfen die Gemeinden um das Recht, Geschwindigkeitsübertretungen selbst bestrafen zu können, um mit den Einnahmen ihre marode Finanzlage zu verbessern. Jetzt dürfte es so weit sein. Ab Juli sollen die Gemeinden Radarfallen aufstellen dürfen, um die „Raser“ abzukassieren. Die Begehrlichkeit nach zusätzlichen Einnahmen ist bei den Klosterneuburger Kommunalpolitikern ausgeprägt. So befürworten sie auch eine Abgabe für Zweitwohnsitze und eine Leerstandsabgabe für Wohnungen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Stadtgemeinde die Möglichkeit von Geschwindigkeitskontrollen so schnell wie möglich nutzen wird. Man wird sehen, wie sich die Geldgier der Kommunalpolitiker auf die Toleranz bei Geschwindigkeitsübertretungen auswirken wird. Zu befürchten sind bereits Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 5 km/h.
Die FPÖ hat seinerzeit die flächendeckende Tempo 30 Verordnung mit Hinweis auf die beabsichtigte Abzocke abgelehnt. Die jüngste Entwicklung scheint die Befürchtungen der Freiheitlichen zu bestätigen.